Tür 3

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  • hochgeladen 30. November 2022

Seit dem 23. September 2020 sollen Webseiten öffentlicher Stellen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden und eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ enthalten. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, unterstützen wir alle Web-Verantwortlichen mit verschiedenen Angeboten zu Beratung und Schulung sowie mit Werkzeugen. Zu letzterem zählen die Checklisten für die Erstellung barrierefreier bzw. barrierearmer Webseiten. Seit 2021 hat sich zudem das Netzwerk "Barrierefreiheit an der TU Chemnitz" etabliert, dessen Zielgruppe alle Studierenden und Mitarbeitenden sind, die an der TU Chemnitz Webseiten und Dokumente erstellen.

Tags:
Bildungseinrichtungen: Universitätsrechenzentrum
Berechtigung: Ja

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